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Name: Namenserklärung für Kinder - bei Feststellung der Nichtvaterschaft

Bremen 99083001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011000

Leistungsbezeichnung

Name: Namenserklärung für Kinder - bei Feststellung der Nichtvaterschaft

Leistungsbezeichnung II

Name: Namenserklärung für Kinder - bei Feststellung der Nichtvaterschaft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Geburtsname (Synonym), Kind/Kinder (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Vater (Synonym), Scheinvaterschaft (Synonym), Kuckuckskind (Synonym), Eltern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Mann, dessen Familienname der Geburtsname des Kindes geworden ist, nicht der Vater des Kindes ist, so erhält das Kind auf seinen Antrag oder, wenn das Kind das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch auf Antrag des Mannes den Namen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führte, als Geburtsnamen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Feststellung der Nichtvaterschaft

    (Beschluss des Gerichts)

Voraussetzungen

rechtskräftige Feststellung der Nichtvaterschaft

Kosten

Gebühr: 40€
für die Beurkundung der Erklärung
Gebühr: 13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr: 7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namenserklärung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.

Verfahrensablauf

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig ist das Geburtsstandesamt des Kindes.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden