Name: Namenserklärung für Kinder - bei Feststellung der Nichtvaterschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Geburtsname (Synonym), Kind/Kinder (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Vater (Synonym), Scheinvaterschaft (Synonym), Kuckuckskind (Synonym), Eltern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Mann, dessen Familienname der Geburtsname des Kindes geworden ist, nicht der Vater des Kindes ist, so erhält das Kind auf seinen Antrag oder, wenn das Kind das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch auf Antrag des Mannes den Namen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führte, als Geburtsnamen.
- Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
- Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Feststellung der Nichtvaterschaft
(Beschluss des Gerichts)
Gebühr:
40€
für die Beurkundung der Erklärung
Gebühr:
13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr:
7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namenserklärung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.