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Name: Namenserklärung für Kinder - Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil

Bremen 99083001011006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011006

Leistungsbezeichnung

Name: Namenserklärung für Kinder - Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil

Leistungsbezeichnung II

Name: Namenserklärung für Kinder - Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elternteil (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Vaterschaft (Synonym), Vater (Synonym), Sorgerecht (Synonym), Name des Vaters (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ich habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind und möchte ihm den Namen des Vaters erteilen.

Volltext

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes
  • Einwilligung des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. Urkunde über Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter
  • Einwilligung des anderen Elternteils

Voraussetzungen

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.

Kosten

Gebühr: 40€
für die Beurkundung der Erklärung
Gebühr: 13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr: 4€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Gebühr: 13€
Geburtsurkunde
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.

Verfahrensablauf

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Geburtsstandesamt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden