Name: Namenserklärung für Kinder - Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
Inhalt
Name: Namenserklärung für Kinder - Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
Name: Namenserklärung für Kinder - Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
Begriffe im Kontext
Elternteil (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Vaterschaft (Synonym), Vater (Synonym), Sorgerecht (Synonym), Name des Vaters (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Ich habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind und möchte ihm den Namen des Vaters erteilen.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes
- Einwilligung des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat
- Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Urkunde über Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter
- Einwilligung des anderen Elternteils
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.
Gebühr:
40€
für die Beurkundung der Erklärung
Gebühr:
13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr:
4€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Gebühr:
13€
Geburtsurkunde
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.