Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Name: Namensänderung für Kinder - Namenserteilung durch einen wiederverheirateten Elternteil und dessen Ehegatten (Einbenennung)

Bremen 99083001011008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011008

Leistungsbezeichnung

Name: Namensänderung für Kinder - Namenserteilung durch einen wiederverheirateten Elternteil und dessen Ehegatten (Einbenennung)

Leistungsbezeichnung II

Name: Namensänderung für Kinder - Namenserteilung durch einen wiederverheirateten Elternteil und dessen Ehegatten (Einbenennung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Ehename (Synonym), Ehenamen (Synonym), Eheschließung (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Elternteil (Synonym), Partnerschaft (Synonym), Kind/Kinder (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ich habe geheiratet und mein Kind aus einer früheren Partnerschaft soll auch den neuen Namen führen.

Volltext

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder hinzufügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes
  • aktueller Auszug aus dem Eheregister des erklärenden Elternteils
  • Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem erklärenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt
  • Einwilligung des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
  • Ggf. Nachweis, dass keine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde

    (erhältlich beim zuständigen Jugendamt)

Voraussetzungen

  • Das Kind muss noch minderjährig und unverheiratet sein.
  • Das Kind muss sich im gemeinsamen Haushalt aufhalten.
  • Ggf. ist noch die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich.

Kosten

Gebühr: 40€
Beurkundung der Erklärung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
Gebühr: 73€
Beurkundung der Erklärung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
Gebühr: 13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr: 7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Gebühr: 13€
Geburtsurkunde
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei

Verfahrensablauf

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden