Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Name: Namensänderung für Aussiedler und Eingebürgerte

Bremen 99083001011009 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011009

Leistungsbezeichnung

Name: Namensänderung für Aussiedler und Eingebürgerte

Leistungsbezeichnung II

Name: Namensänderung für Aussiedler und Eingebürgerte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nachname (Synonym), Name (Synonym), Ausland (Synonym), Ehename (Synonym), Ehenamen (Synonym), Einbürgerung (Synonym), Familienname (Synonym), Aussiedler/Aussiedlerin (Synonym), Spätaussiedler/Spätaussiedlerin (Synonym), Vertriebene (Synonym), Vorname (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Namen ändern sich durch die Aufnahme im Bundesgebiet und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht. Jede Person führt ihren Namen in der Form weiter, wie sie ihn nach ihrem ursprünglichen Heimatrecht erhalten hat.

Namen, die aufgrund ausländischen Rechts erworben wurden, können jedoch in ihrer Schreibweise dem deutschen Namensrecht angeglichen werden. Namensteile, die das deutsche Recht nicht kennt, können gestrichen werden, z.B. Vatersnamen.

Welche Namen können geändert werden?

  • Namensbestandteile
    Diese kennt das deutsche Namensrecht nicht. Sie können deshalb abgelegt werden.
    Beispiel: Russische Vatersnamen
  • Ursprungsform eines Namens
    Oftmals ist ein Familienname nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt. Hier kann die ursprüngliche Form des Namens angenommen werden.
    Beispiel: Bergerova in Berger
  • Deutschsprachige Form des Vornamens
    Es kann die deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden. Gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue (andere) Vornamen gewählt werden.
    Beispiele: Piotr in Peter, Stjepan in Stefan
  • Deutschsprachige Form des Familiennamens
    Es kann die deutschsprachige Form des Familiennamens angenommen werden.
    Beispiel: Miller in Müller, German in Hermann
  • Wahl eines neuen Ehenamens
    Haben die Ehegatten im Ursprungsland den Namen eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt, können sie durch eine gemeinsame Erklärung den Namen des anderen zum Ehenamen bestimmen.
  • Eigennamen/Namensketten
    Führt eine Person mehrere Eigennamen, die sich nicht nach Vor- und Familiennamen unterscheiden, können daraus Vor- und Familiennamen bestimmt werden. Wird nur ein Eigenname geführt, kann dieser als Vor- oder Familienname erklärt werden, wobei dann der fehlende Name selbst zu bestimmen ist.
    Beispiel: Omar Yussuf Mohammed (Eigennamen) in Omar Yussuf (Vornamen) und Mohammed (Familienname)

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Aufnahme als Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. die Einbürgerungsurkunde
  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
  • Übersetzung der fremdsprachigen Urkunden

    (Urkunden in russischer Sprache müssen nach ISO-Norm R 9 übersetzt sein)

Voraussetzungen

  • Spätaussiedler- oder Vertriebenenstatus oder deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
  • Es darf noch keine Namensänderung vorgenommen worden sein.
  • Erklärungsberechtigt ist jede Person selbst, bei Erklärung zum Familiennamen während bestehender Ehe ist nur eine gemeinsame Erklärung möglich.

Kosten

Gebühr: 66€
Beurkundung der Angleichung (gilt nicht für Spätaussiedler)
Gebühr: 13€
Bescheinigung über die Namensangleichung bei späterer Ausstellung
Gebühr: 7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namensangleichung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Eine Bar- oder Kartenzahlung ist vor Ort möglich.

Verfahrensablauf

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden