Name: Hinzufügen eines Namens zum Ehenamen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Doppelnamen (Synonym), Ehenamen (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Namensführung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen hinzufügen (voranstellen oder anfügen), sofern der Ehename nicht aus mehreren Teilen besteht. Besteht der hinzuzufügende Name aus mehr als einem Teil, kann nur ein Teil dieses Namens hinzugefügt werden.
Gebühr:
32€
Beurkundung zur Namensführung
Gebühr:
13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr:
7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei