Name: Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland
Inhalt
Name: Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland
Begriffe im Kontext
Ehe (Synonym), Ehenamen (Synonym), Eheschließung (Synonym), Heirat (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Ausland (Synonym), Namensänderung (Synonym), Namensführung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das Namensrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt.
Ist in die ausländische Heiratsurkunde eine Namensführung der Ehegatten eingetragen, so ist diese für deutsche Staatsangehörige nicht immer gültig. Eine Beratung beim Standesamt wird daher empfohlen.
Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen wirksam bestimmen konnten, kann diese Erklärung bei uns nachgeholt werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Original der Heiratsurkunde (mehrsprachig oder mit Übersetzung) ggf. mit Apostille und Legalisation durch die deutsche Botschaft
(bitte erfragen, was erforderlich ist)
- Aktuelle Geburtsurkunden der Ehegatten
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- wenn dies nicht Ihre erste Ehe ist: Eheurkunde der Vorehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
Gebühr:
65€
Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts
Gebühr:
108€
Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts, wenn Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen
Gebühr:
13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr:
7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Gebühr:
32€
Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung des deutschen Rechts
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei