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Name: Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland

Bremen 99083001011002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Name: Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Ehenamen (Synonym), Eheschließung (Synonym), Heirat (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Ausland (Synonym), Namensänderung (Synonym), Namensführung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Namensrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt.

Ist in die ausländische Heiratsurkunde eine Namensführung der Ehegatten eingetragen, so ist diese für deutsche Staatsangehörige nicht immer gültig. Eine Beratung beim Standesamt wird daher empfohlen.

Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen wirksam bestimmen konnten, kann diese Erklärung bei uns nachgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Original der Heiratsurkunde (mehrsprachig oder mit Übersetzung) ggf. mit Apostille und Legalisation durch die deutsche Botschaft

    (bitte  erfragen, was erforderlich ist)

  • Aktuelle Geburtsurkunden der Ehegatten
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • wenn dies nicht Ihre erste Ehe ist: Eheurkunde der Vorehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 65€
Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts
Gebühr: 108€
Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts, wenn Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen
Gebühr: 13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr: 7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Gebühr: 32€
Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung des deutschen Rechts
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei

Verfahrensablauf

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die vorzulegenden Geburts- und Heiratsurkunden sollen nicht älter als sechs Monate sein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden