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Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung

Bremen 99101011000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101011000000

Leistungsbezeichnung

Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Sterbeurkunde (Synonym), Tod (Synonym), Verstorbene (Synonym), Sterbefall (Synonym), Totgeburt (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sterbefälle werden in der Regel von den Bestattungsinstituten beim Standesamt angezeigt. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt. Eine persönliche Anzeige eines Sterbefalls ist möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind dafür grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
    • Personalausweis des Anzeigenden oder eine schriftliche Anzeige durch ein Krankenhaus oder Altenheim, wenn die/der Verstorbene dort verstorben ist,
    • die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein),
    • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (erweiterte Melderegisterauskunft (erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde))

    Unter Umständen ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.

    Das Standesamt berät Sie gerne.

Voraussetzungen

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Für Totgeburten gilt dieselbe Frist.

Kosten

Gebühr: 13€
Sterbeurkunde
Gebühr: 7€
für jede weitere, gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde
Vor Ort ist eine Bar- oder Kartenzahlung möglich.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

5 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden