Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sterbeurkunde (Synonym), Tod (Synonym), Verstorbene (Synonym), Sterbefall (Synonym), Totgeburt (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sterbefälle werden in der Regel von den Bestattungsinstituten beim Standesamt angezeigt. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt. Eine persönliche Anzeige eines Sterbefalls ist möglich.
- Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind dafür grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis des Anzeigenden oder eine schriftliche Anzeige durch ein Krankenhaus oder Altenheim, wenn die/der Verstorbene dort verstorben ist,
- die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein),
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (erweiterte Melderegisterauskunft (erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde))
Unter Umständen ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
Das Standesamt berät Sie gerne.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Für Totgeburten gilt dieselbe Frist.
Gebühr:
13€
Sterbeurkunde
Gebühr:
7€
für jede weitere, gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde
Vor Ort ist eine Bar- oder Kartenzahlung möglich.