Ausnahmegenehmigung zwecks Befreiung von der Gurt- / Helmpflicht
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attestes können Sie mit dieser Ausnahmegenehmigung vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden. Des Weiteren können Sie von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
- ärztliche Bescheinigung / Attest
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus (siehe rechte Spalte - Online Abwicklung): Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 – 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092