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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung

Bremen 99108002006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108002006000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Berechtigte sind Gewerbetreibende und private Personen, die mit einem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einen LKW unter 7,5 t mit Anhänger aufgrund eines begründeten Einzelfalles an einem Sonntag oder Feiertag fahren müssen.

Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr. Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Begründung für die Notwendigkeit der Fahrt
  • Bescheinigung des Veranstalters
  • Sonstige Nachweise

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt. Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden