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Fehlende Wahlbenachrichtigung melden

Bremen 99128024012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128024012000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fehlende Wahlbenachrichtigung melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahlen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Der Wahltag rückt näher und Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Im Wahlamt wird Ihnen geholfen.

Volltext

Wenn Sie am 21. Tag vor einer Wahl (Europa, Bundestag, Bürgerschaft) noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit dem zuständigen Wahlamt in Verbindung. Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen,  kann Ihnen das Wahlamt Ihr Wahllokal zu Wahlen der Bremischen Bürgerschaft nennen. Zur Wahl selbst brauchen Sie die Wahlbenachrichtigung nicht, jeder Wahlvorstand hat ein Wählerverzeichnis des Wahlbezirks. Sie sollten allerdings einen Ausweis oder Pass zur Identitätsprüfung bereit halten.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden