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Briefwahl Zusendung

Bremen 99128001120000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128001120000

Leistungsbezeichnung

Briefwahl Zusendung

Leistungsbezeichnung II

Briefwahl beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahlen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Die Ihnen zugesandten Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein. 

Der Wahlschein ist ein amtliches Dokument. Der Wahlschein enthält eine Versicherung an Eides statt, die unterschrieben werden muss, damit Ihre Stimmabgabe per Brief gültig ist. Der Wahlschein kann bei einer Europa- und Bundestagswahl außerdem dazu verwendet werden in einem anderem als dem zugeordneten Wahllokal zu wählen. Bei einer Landtags- und Kommunalwahl ist dies nicht möglich. 

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Das Wahlamt stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Angabe persönlicher Daten

    (Name, Geburtsdatum, Meldeadresse/Hauptanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift)

  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine 3. Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

    Eine Vorlage für die Vollmacht zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Voraussetzungen

Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen. Ob Sie die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung zur jeweiligen Wahl erfüllen, können Sie auf der Webseite des Wahlamtes einsehen. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Informationen des Wahlamtes Bremen“. 

Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bitte beachten Sie, dass eine bevollmächtige Person höchstens für 4 Personen Briefwahlunterlagen beantragen beziehungsweise abholen kann.

Kosten

Es fallen Portokosten an, wenn der Antrag per Post zum Wahlamt geschickt wird. Darüber hinaus fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (Online-Antrag),
  • Sie kommen persönlich zum Wahlamt und holen Ihren Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen (formlosen) schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail – hierfür können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie zu beantragen und abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Die interne Bearbeitung dauert zwei Tage plus die gängigen Postlaufzeiten je nach Zieladresse.

Frist

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an das Wahlamt. Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, beantragt haben. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an das Wahlamt.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Briefwahl beantragen
  • Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt im Wahlamt möglich
  • Beantragung persönlich, online oder schriftlich (zum Beispiel per Post) 
  • zuständig: Gemeinden/Wahlämter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden