Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Vergnügungsteuer Erhebung

Bremen 99102034111000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102034111000

Leistungsbezeichnung

Vergnügungsteuer Erhebung

Leistungsbezeichnung II

Wettbürosteuer anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben Fragen zur Wettbürosteuer?

Volltext

Die Wettbürosteuer ist eine Unterart der bremischen Vergnügungssteuer und wird seit dem 1. Juli 2017 aufgrund des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes  (VergnStG) in Bremen und Bremerhaven erhoben. Der Wettbürosteuer unterliegt der Betrieb eines Wettbüros, in dem das Vermitteln und Verfolgen von Wetten möglich ist.

Wettbüros sind im steuerlichen Sinn daher solche Wettvermittlungsstellen, die neben der Annahme von Wettscheinen zum Beispiel an Wettautomaten, Terminals oder ähnlichen Wetteinrichtungen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse an Bildschirmen ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die Steuer beträgt 60 Euro je Bildschirm im Wettbüro und angefangenen Kalendermonat.

Ein Bildschirm ist jede feste oder mobile elektrische Anzeige, die es ermöglicht Wettveranstaltungen oder Wettergebnisse zu verfolgen. Der Bildschirm kann ein eigenständiges Gerät oder Teil eines Gerätes sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung" und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung " abzugeben.

Bei vorliegendem Lastschriftmandat wird die Wettbürosteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden