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Denkmalschutzrechtliche Beratungen und Genehmigungen / Bremerhaven

Bremen 99033011006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033011006000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Denkmalschutzrechtliche Beratungen und Genehmigungen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Bremische Denkmalschutzgesetz regelt die Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Zu den Aufgaben zählen

  • die wissenschaftliche Erforschung,
  • der Schutz,
  • die Pflege und
  • die Erhaltung der Kulturdenkmäler.

Die Vornahme einer baulichen Maßnahme erfordert in jedem Fall die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies betrifft sowohl Maßnahmen im Inneren als auch am Äußeren eines Denkmals. Bauliche Maßnahmen in der näheren Umgebung eines geschützten Denkmals sind ebenso von der Denkmalschutzbehörde zu genehmigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die reine denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist kostenlos. Schriftliche Auskünfte über die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes sind gebührenpflichtig (zurzeit 39 €).

Verfahrensablauf

  • Bevor bauliche Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vorgenommen werden, ist die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen.
  • Diese Genehmigung kann formlos beantragt werden.
  • Die Denkmalschutzbehörde prüft dann, ob die beantragte Baumaßnahme den gegebenen Rechtsgrundlagen entspricht.
  • Abhängig von der baulichen Maßnahme können dann ggf. weitere notwendige Unterlagen verlangt werden.
  • Stehen der baulichen Maßnahme keine Denkmalschutzrechtlichen Regelungen im Wege, wird die Genehmigung erteilt.

Bearbeitungsdauer

Für die Dauer der Bearbeitung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen liegen keine gesetzlichen Regelungen vor. Die Denkmalschutzbehörde ist jedoch bemüht, Anträge zügig zu bearbeiten.

Frist

Siehe Hinweis zu steuerlichen Abschreibungen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Gerne können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung.

Steuerliche Abschreibungen:

Für Denkmäler können Steuererleichterungen gewährt werden. Für die steuerlichen Abschreibungen nach §§ 7i ff EStG ist jedoch unbedingt vor Beginn der Maßnahme ein eigenes schriftliches Abstimmungsverfahren mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchzuführen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Herr Olaf MahnkenBauordnungsamt
          E-Mail: Olaf.Mahnken@Magistrat.Bremerhaven.de
          Telefon: +49 471 590 3212

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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