Denkmalschutzrechtliche Beratungen und Genehmigungen / Bremerhaven
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Das Bremische Denkmalschutzgesetz regelt die Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Zu den Aufgaben zählen
- die wissenschaftliche Erforschung,
- der Schutz,
- die Pflege und
- die Erhaltung der Kulturdenkmäler.
Die Vornahme einer baulichen Maßnahme erfordert in jedem Fall die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies betrifft sowohl Maßnahmen im Inneren als auch am Äußeren eines Denkmals. Bauliche Maßnahmen in der näheren Umgebung eines geschützten Denkmals sind ebenso von der Denkmalschutzbehörde zu genehmigen.
- Bevor bauliche Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vorgenommen werden, ist die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen.
- Diese Genehmigung kann formlos beantragt werden.
- Die Denkmalschutzbehörde prüft dann, ob die beantragte Baumaßnahme den gegebenen Rechtsgrundlagen entspricht.
- Abhängig von der baulichen Maßnahme können dann ggf. weitere notwendige Unterlagen verlangt werden.
- Stehen der baulichen Maßnahme keine Denkmalschutzrechtlichen Regelungen im Wege, wird die Genehmigung erteilt.
Gerne können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung.
Steuerliche Abschreibungen:
Für Denkmäler können Steuererleichterungen gewährt werden. Für die steuerlichen Abschreibungen nach §§ 7i ff EStG ist jedoch unbedingt vor Beginn der Maßnahme ein eigenes schriftliches Abstimmungsverfahren mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchzuführen.
- Herr Olaf MahnkenBauordnungsamt
E-Mail: Olaf.Mahnken@Magistrat.Bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 3212