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Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer / Bremerhaven

Bremen 99102017000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102017000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Zweitwohnsteuer (1060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer als Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder unentgeltliche Nutzerin oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremerhaven eine Zweitwohnung (= Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) bewohnt, hat grundsätzlich eine Zweitwohnungsteuer zu entrichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Mietvertrag und Meldebestätigung

Voraussetzungen

  • Eine Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerortsgesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen und Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische und eine Toilette gehört. Ein möbliertes Einzelzimmer zählt deshalb nicht als Wohnung.
  • Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete sowie Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, von denen eine oder einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der außerhalb der Stadt Bremerhaven gelegenen gemeinsamen Hauptwohnung unterhält.

Kosten

Ab 1. Januar 2017 beträgt die Zweitwohnungsteuer 10% der jährlichen Nettokaltmiete.

Verfahrensablauf

Die Steuerpflichtige oder der Steuerpflichtige hat für jedes Kalenderjahr bis zum 1. März des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist. Wer bereits im Vorjahr eine Steuer angemeldet hat, braucht nur dann eine Erklärung abzugeben, wenn sich Änderungen ergeben haben. Ansonsten ist der bereits angemeldete oder festgesetzte Betrag jeweils bis zum 1. März des Folgejahres solange zu zahlen, bis eine neue Steuererklärung einzureichen ist.

Bearbeitungsdauer

Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von maximal 4 Wochen bearbeitet.

Frist

Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zweitwohnungsteuern sind vermeidbare Aufwandsteuern. Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, unterhalten üblicherweise nur eine Wohnung. Das Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Bremerhaven ist zwingend an die Meldedaten gebunden. Maßgebend ist hier § 21 Bundesmeldegesetz, wonach die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners ist und jede weitere Wohnung ihre oder seine Nebenwohnung. Für die Feststellung der Hauptwohnung ist entscheidend, welche von mehreren Wohnungen zeitlich vorwiegend benutzt wird.

Bitte überprüfen Sie Ihre Meldedaten.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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