Fahrerkarte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Führerschein (Synonym), qualifizierung (Synonym), fahrer quali (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Regelungen gelten für neue Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals im Frühjahr 2006 in den Verkehr gebracht wurden.
- Passfoto
nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
- EU-/EWR-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein
bei Nicht-EU: auch amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
- Bisherige Fahrerkarte bei Verlängerung oder Beanstandung
- Hauptwohnsitz des Fahrers in Bremen
- EU-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein, dann auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.
Bei einem Verlust der Fahrerkarte ist die Abgabe einer eisdesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
- Persönliche Antragstellung
- Anfrage beim Zentralen Kartenregister (ZKR)
- Online-Bestellung beim ZKR
- Die Fahrerkarte wird vom ZKR zugesandt, ggf. auch an die Adresse des Arbeitgebers
- maximal 5 Jahre gültig