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Fahrerkarte beantragen

Bremen 99108055001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerkarte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), qualifizierung (Synonym), fahrer quali (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Regelungen gelten für neue Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals im Frühjahr 2006 in den Verkehr gebracht wurden.

Volltext

Antragsverfahren bei Ausstellung einer Fahrerkarte

Erforderliche Unterlagen

  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
  • EU-/EWR-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein

    bei Nicht-EU: auch amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines

  • Bisherige Fahrerkarte bei Verlängerung oder Beanstandung

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Fahrers in Bremen
  • EU-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein, dann auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines

Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.

Bei einem Verlust der Fahrerkarte ist die Abgabe einer eisdesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Kosten

Gebühr: 37€
Gebühr: 30,70€
eidesstattliche Versicherung (bei Verlust)

Verfahrensablauf

  • Persönliche Antragstellung
  • Anfrage beim Zentralen Kartenregister (ZKR) 
  • Online-Bestellung beim ZKR 
  • Die Fahrerkarte wird vom ZKR  zugesandt, ggf. auch an die Adresse des Arbeitgebers
  • maximal 5 Jahre gültig

Bearbeitungsdauer

3 bis 5 Werktage

Frist

Antragsfrist: 5 Jahr(e)
Gültigkeit

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Antragstellung berechtigt nicht zum Führen der LKW.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden