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Gebäudeeinmessung / Bremerhaven

Bremen 99123006000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123006000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gebäudeeinmessung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Gebäudeeinmessung durchzuführen, um das Gebäude im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Das neu errichtete oder in seinem Grundriss veränderte Gebäude muss gemäß Vermessungs- und Katastergesetz nach seiner Fertigstellung eingemessen werden, um die Liegenschaftskarte aktuell und vollständig führen zu können. Der Nachweis in diesem öffentlichen Register ist eine wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Baumaßnahmen als auch für Beleihungszwecke.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Das Vermessungs- und Katastergesetz sieht vor, dass die Gebäudeeinmessung auf Kosten der Gebäudeeigentümer von Amts wegen durchgeführt werden kann, wenn binnen sechs Monaten nach Baubeginn kein Antrag für die Gebäudeeinmessung gestellt worden ist. Die Kosten für die Gebäudeeinmessung werden auf der Grundlage der Baukosten nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch ermittelt.

Verfahrensablauf

Das Vermessungs- und Katasteramt misst das Gebäude ein, erstellt die Vermessungsschriften und übernimmt diese in das Liegenschaftskataster. Das Gebäude wird dann in die Liegenschaftskarte eingetragen und der Eigentümer erhält einen Kartenauszug.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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