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Hundehaltung Meldung

Bremen 99110009014000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Meldung

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Ummeldung eines Hundes / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hund abmelden (Synonym), Hund anmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym), Hund ummelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Hund ummelden?

Volltext

siehe unten

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Hundesteuermarke

    Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].

Voraussetzungen

Wird der Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, muss der Hund in Bremerhaven abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Die Abmeldung erfolgt durch das Formular zur Abmeldung von der Hundesteuer gerichtet an das Steueramt Bremerhaven und durch Rückgabe der Marke.

Kosten

Die Steuer beträgt 90 Euro pro Jahr und Hund.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 14 Tag(e)
. Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Anzeigepflicht bei Entstehen oder Wegfall der Steuerpflicht bzw. Wegfall von Erlass- oder Ermäßigungsvoraussetzungen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Ummeldung findet nicht automatisch statt!

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal