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Hundesteuer: Abmelden eines Hundes / Bremerhaven

Bremen 99110009014001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Abmelden eines Hundes / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hund abmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Hund abmelden?

Volltext

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Steueramt Bremerhaven innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Hundesteuer wird erstattet.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Hundehaltung endet, ist die Abmeldung vorzunehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal