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Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven

Bremen 99036012000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012000000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Fahrzeugbrief (Synonym), KFZ-Brief (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I..

Volltext

Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. Versicherung an Eides statt

    wenn vor einem Notar abgegeben

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

Voraussetzungen

Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung

 

Kosten

Gebühr: 30,70€
ggf. zusätzlich für die Abnahme der Versicherung an Eides statt bei der Behörde
je nach Vorgang von 28,10 Euro bis 58,80 Euro

Verfahrensablauf

Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II  bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.

Achtung: 

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs muss in der Regel der letzte Inhaber des Dokuments bei der Zulassungsbehörde persönlich vorsprechen. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden, der eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers mitführt.
  • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.

Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach der Freigabe kann die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit der dann neu auszustellenden Zulassungsbescheinigung Teil I vom Berechtigten oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird dann von der Zulassungsbehörde eingezogen.

Bearbeitungsdauer

etwa 2 bis 3 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal