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Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) / Bremerhaven

Bremen 99115005011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Ummelden (Synonym), Wohnungsummeldung (Synonym), Zweitwohnsitz ummelden (Synonym), Zweitwohnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wer innerhalb Bremerhavens  umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.

Volltext

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei den Bürgerbüros erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden.

Die Ummeldung übers Internet ist nicht möglich

Ab dem 01.01.2017 muss für einen Nebenwohnsitz in Bremerhaven eine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
bei Ummeldung auf dem Postweg
sofort bei persönlicher Vorsprache

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
nach Bezug des neuen Wohnraums

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
  • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
  • Führerscheine werden nicht geändert.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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