Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wohnsitz anmelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) / Bremerhaven

Bremen 99115005104000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz anmelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Wohnsitz anmelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung) / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Anmelden (Synonym), Brhv (Synonym), Wohnungsanmeldung (Synonym), Zweitwohnsitz anmelden (Synonym), Zweitwohnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

Volltext

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung  bei den Bürgerbüros erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden.

Bei einem Zuzug aus dem Ausland muss die Anmeldung persönlich erfolgen.

Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.

Ab dem 01.01.2017 muss für einen Nebenwohnsitz in Bremerhaven eine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
nach Bezug des neuen Wohnraums

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
  • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
  • Führerscheine werden nicht geändert.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal