Stockangelschein beantragen / Bremerhaven
Inhalt
Begriffe im Kontext
angeln (Synonym), Angelschein (Synonym), Brhv (Synonym), Fischen (Synonym), Fischereischein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wer in Fließgewässern des Landes Bremen fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".
Zum Angeln
- in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
- in der Kleinen Weser
- in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
- in dem tideabhängigem Teil der Geeste
wird der "Stockangelschein" benötigt.
Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.
Der Stockangelschein wird von den zuständigen Behörden des jeweiligen Hauptwohnsitzes bei persönlicher Vorsprache ausgestellt.
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.
- Hauptwohnsitz in Bremerhaven
- Mindestalter 18 Jahre oder Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 BremFiG
- höchstens 2 Stockangeln
Gebühr:
32€
Erstausstellung Stockangelschein
Gebühr:
20€
Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)
Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3730 der per E-Mail: ordnung@magistrat.bremerhaven.de.