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Vorläufigen Reisepass beantragen / Bremerhaven

Bremen 99085001012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012005

Leistungsbezeichnung

Vorläufigen Reisepass beantragen / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Vorläufigen Reisepass beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), vorläufiger Notreisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn der Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann (auch nicht im "Expressverfahren" innerhalb von 48 Stunden!) können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.

Volltext

Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung eines "normalen" Reisepasses ausgestellt. Auch hier ist es empfohlen, dass das Passfoto nicht mehr als 3 Monate alt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • nach der Fotomustertafel
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise

  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

Seit dem 12.12.2005 muss dieser maschinenlesbar sein. Im Regelfall wird ein vorläufiger Ausweis nur ausgestellt, wenn gleichzeitig ein neuer Reisepass (ePass) beantragt wird bzw. bereits beantragt wurde. In ganz besonderen Ausnahmefällen (wenn zum Beispiel eine lebensältere Person glaubhaft macht, dass der Reisepass nur für eine einmalige Auslandsreise benötigt wird) kann auch nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Ist der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt bzw. ist für ihn ein Betreuer (für die Aufenthaltsbestimmung) bestellt, müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kosten

von der Art des Dokumentes abhängig

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

je nach Art des auszustellenden Dokuments; Angelegenheit muss individuell bei Vorsprache in einem der Bürgerbüros geklärt werden.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal