Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Meldebescheinigung Erteilung

Bremen 99115009001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115009001000

Leistungsbezeichnung

Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Meldebescheinigung beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen.

Volltext

In der Regel beinhaltet die Meldebescheinigung nur die Angaben über Sie selbst. 

Die Meldebescheinigung enthält:

  • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)

Zusätzlich können Sie weitere Angaben anfordern:

  • weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
  • Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
  • aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
  • Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
  • Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung durch bevollmächtigte Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • Personalausweis oder Reisepass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers (Kopie möglich)

Voraussetzungen

  • Sie sind in Bremerhaven wohnhaft gemeldet.
  • Bei persönlicher Beantragung in den Bürgerbüros:
    • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
    • Sie können sich jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
  • Volljährige Kinder: Eltern benötigen von volljährigen Familienmitgliedern eine Vollmacht um die Meldebestätigung ausgehändigt zu bekommen.

Kosten

Onlinebeantragung: Kostenlos Schriftliche Beantragung per Mail: Kostenlos Schriftliche Beantragung per Post oder persönliche Beantragung im Bürgerbüro: 10,00 Euro Meldebescheinigungen, deren Ausstellung besondere Feststellungen oder einen sonstigen erhöhten Arbeitsaufwand erforderlich machen, kosten 29 Euro. Meldebescheinigungen aus der mikroverfilmten Kartei in einfachen und besonders schwierigen Fällen kosten 27 Euro bis 55 Euro je Einwohner.

Verfahrensablauf

Sie können die Meldebescheinigung online, schriftlich oder persönlich vor Ort in einem der Bürgerbüros beantragen:

Online:

  • Nutzen sie den Online-Service. Den Link finden Sie unter "Formulare".
  • Der Onlinedienst führt Sie komfortabel durch den Antrag.  
  • Sie erhalten die Meldebescheinigung per Post an Ihre Meldeadresse.

Schriftlich (per Post, per Mail):

  • Beantragen Sie schriftlich formlos eine Meldebescheinigung bei einem der Bürgerbüros.
  • Sie erhalten die Meldebescheinigung per Post an Ihre Meldeadresse.

Persönlich in einem der Bürgerbüros:

  • Sie können sich eine Meldebescheinigung auch persönlich vor Ort zu den Öffnungszeiten in einem der Bürgerbüros ausstellen lassen. Sie brauchen dafür keinen Termin.
  • Bringen Sie bitte die benötigten Unterlagen mit.
  • Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
  • Die bevollmächtigte Person benötigt dafür:
    • mindestens die Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • eine vom Vollmachtgeber unterschriebene formlose Vollmacht
    • und den eigenen Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Die Meldebescheinigung bekommen Sie vor Ort ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Bei der persönlichen Beantragung wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgehändigt. Bei der schriftlichen und online Beantragung kann die Beantwortung bis zu zwei Wochen betragen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Eltern (bzw. ein Elternteil) benötigen keine Vollmacht zur Beantragung, wenn das Kind noch minderjährig ist, denn dann sind die Meldedaten des Kindes mit denen der Eltern verknüpft (Standardfall). 
  • Ist das Kind volljährig besteht keine Verknüpfung der Meldedaten mehr und dann benötigen die Eltern eine schriftliche Vollmacht des Kindes. 
  • Ein minderjähriges Kind kann ab 16 Jahren unter Vorlage des Personalausweises seine Meldebescheinigung eigenständig beantragen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldebescheinigung beantragen
  • Die Meldebescheinigung enthält:
    • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
    • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
  • Zusätzlich können Sie weitere Angaben anfordern:
    • weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
    • Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
    • aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
    • Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
    • Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)
  • Online-Beantragung möglich.
  • Zuständig: 
    • Bürgerbüro Mitte
    • Bürgerbüro Nord

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal