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Ausnahmegenehmigung für Handwerker / Parkerleichterung für Handwerker

Bremen 99108010000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108010000000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung für Handwerker / Parkerleichterung für Handwerker

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung für Handwerker / Parkerleichterung für Handwerker / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerksrolle (Synonym), Handwerksregister (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?

Volltext

Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

  • Dachdecker
  • Einbau von genormten Baufertigteilen
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Gärtner
  • Gas- und Wasserinstallateure
  • Gebäudereiniger
  • Gerüstbauer
  • Glaser
  • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Landschaftsbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer
  • Raumausstatter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Rolladen- und Jalousiebauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Tischler
  • Parkettleger
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • Zimmerer

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im

  • eingeschränkten Haltverbot
  • verkehrsberuhigten Bereich
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Art der berechtigten Fahrzeuge

  • LKW und Werkstattwagen
  • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
  • Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

Erforderliche Unterlagen

  • �Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen

Voraussetzungen

Das Gewerbe entspricht den oben genannten.

Kosten

88,50 € pro Jahr für das erste Fahrzeug, jedes weitere Fahrzeug: 70,80€ pro Jahr.

Verfahrensablauf

Antragsstellung mit entsprechenden Nachweisen in schriftlicher oder persönlicher Form.

  • Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins Kopie des Kfz-Scheines
  • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen

Bearbeitungsdauer

3 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
vorher beantragen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal