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Amtliche Beglaubigungen ausstellen lassen / Bremerhaven

Bremen 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

Amtliche Beglaubigungen ausstellen lassen / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Amtliche Beglaubigungen ausstellen lassen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Volltext

Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten/Schriftstücken sind zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Die "amtliche" Beglaubigung ist von der "öffentlichen" Beglaubigung zu unterscheiden: Die öffentliche Beglaubigung nehmen Notare vor, die amtliche Beglaubigung eben "Ämter", also Behörden. In Bremerhaven sind das

  • die Standesämter für alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) der dort geführten Personenstandsregister,
  • die Schulen für Schulzeugnisse und
  • alle übrigen Behörden für die von ihnen selbst ausgestellten Schriftstücke.
  • im Bürgerbüro Mitte und im Bürgerbüro Nord

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 2,10€
1. - 5. Seite
Gebühr: 0,40€
ab der 6. Seite
Gebühr: 0,70€
pro Kopie

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Was kann amtlich beglaubigt werden?

Es können beglaubigt werden:

  • Abschriften oder Kopien von Schriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die von einer Behörde benötigt werden (z.B. Diplomurkunden, Schulzeugnisse, Einbürgerungsurkunden, usw.),
  • Computer-Ausdrucke, die im Original von einer Behörde erstellt wurden,:
  • private Schriftstücke (z.B. Arbeitszeugnisse)
  • Unterschriften unter Erklärungen, wenn die amtliche Beglaubigung verlangt wird.

Mitzubringen sind:

  • für die Beglaubigung von Schriftstücken: Original des Schriftstücks und eine gut lesbare Abschrift oder Fotokopie,
  • für die Beglaubigung einer Unterschrift: Pass oder Personalausweis.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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