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Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer / Bremerhaven

Bremen 99060011000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060011000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Betreuungshelfer/Betreuungshelferin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie bei der Erziehung eines Kindes ab 12 Jahren oder eines Jugendlichen Probleme haben, können Sie einen Erziehungsbeistand beantragen. Der Betreuungshelfer hingegen wird durch richterliche Anordnung im Rahmen eines jugendgerichtlichen Verfahrens berufen.

Volltext

Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer betreuen und begleiten Heranwachsende ab 12 Jahren, die aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation in ihrer Familie und in ihrem sozialen Umfeld besondere Unterstützung benötigen. Der Erziehungsbeistand hilft der heranwachsenden Person insbesondere

  • bei Problemen in der Schule oder in der Ausbildung, 
  • bei Problemen mit der Familie oder mit anderen Kindern 
  • oder bei Problemen im Alltag.

Ziel ist es, die emotionalen und sozialen Fähigkeiten sowie die Selbständigkeit der betroffenen Personen zu fördern. Berücksichtigt werden dabei die spezifischen Probleme der Betroffenen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

Ein Betreuungshelfer agiert ähnlich wie ein Beziehungsbeistand. Seine Einsetzung ist jedoch richterlich angeordnet. Im Rahmen eines jugendgerichtlichen Verfahrens kann ein Richter anordnen, dass ein Jugendlicher der Aufsicht des Betreuungshelfers unterstellt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die Kosten für den Erziehungsbeistand trägt die zuständige Stelle. Mögliche Ausnahme: Bei straffälligen Jugendlichen, denen das Gericht einen Betreuungshelfer vorschreibt, trägt sie die Kosten unter Umständen nicht.

Verfahrensablauf

Eltern wenden sich an das zuständige Sozialzentrum. Der Fall wird dann beurteilt und individuell entschieden, ob ein Erziehungsbeistand die geeignete Lösung für das Kind ist. Das Sozialzentrum hilft bei der Beantragung und berät Eltern auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, wird im Einzelfall direkt mit der zuständigen Stelle geklärt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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