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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Bremen 99059002012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012000

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ehefähigkeitszeugnis beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

StamtBrhv (Synonym), Standesamt Bremerhaven (Synonym), Ehe (Synonym), EFZ (Synonym), Heiraten Ausland (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eheschließung im Ausland

Volltext

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden auf dem Ehefähigkeitszeugnis aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • für ausl. Staatsangehörige: Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)

    Wichtig: Ausländische Urkunden sind ggf. von der Deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat zu legalisieren bzw. mit einer Apostille zu versehen (Auskünfte hierzu können vom Standesamt erteilt werden).

  • aktuelle, beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
  • Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland) mit deutscher Übersetzung oder als internationale Urkunde
  • gültiger/s Personalausweis/ Reisepass/Ausweisdokument
  • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Wohnsitzbehörte mit Nachweis des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen

Aus diesem Grunde sind Unterlagen beider Verlobter erforderlich. Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen beider Verlobter. Diese Prüfung kann nach Eingang aller erforderlicher Unterlagen einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland an Ihr Standesamt. Im Moment liegen die Bearbeitungszeiten bei durchschnittlich 6 Wochen.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskünfte erteilen die jeweiligen Auslandsvertretungen.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten inländischen Wohnsitz hatte.

Urkunden in fremdländischer Sprache müssen durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Urkundenübersetzer angefertigten vollständigen Übersetzung vorgelegt werden.

Kosten

Gebühr: 47€
Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist/wenn beide Beteiligte die deutsche Staatsangehörigkeit haben
Gebühr: 87€
Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, o h n e inhaltliche Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung.
Gebühr: 31€
ggf. zusätzlich für die Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt Barzahlung und EC-Karten-Zahlung sind am Kassenautomaten möglich.
Gebühr: 130€
Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, m i t inhaltlicher Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

6 Woche(n)
nach Eingang der vollständigen Unterlagen beider Heiratswilliger im Original

Frist

Antragsfrist: 6 Monat(e)
(Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

benötigte Unterlagen

für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde (mit deutscher Übersetzung oder internationale Urkunde) ; bei Geburt in Deutschland: Aktueller, beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
  • ggf. Nachweis über die Auflösung der Vorehe/Vorehen (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde, auch bei Wohnsitz im Ausland
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • gültiger Identifikationsnachweis (z.B. gültiger Reisepass/Personalausweis)

Ausländische Urkunden sind ggf. von der Deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat zu legalisieren bzw. mit einer Apostille zu versehen (Auskünfte hierzu können vom Standesamt erteilt werden).

für den deutschen Staatsangehörigen:

  • Aktueller, beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
  • ggf. Nachweise über die Auflösung der Vorehe/Vorehen (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe)
  • Meldebescheinigung (ggf. Abmeldebescheinigung bei Wohnsitz im Ausland)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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