Bauvorhaben Ahndung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauprüfung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück?
Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Nachbarn sind berechtigt, eingereichte Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen, soweit das Vorhaben nachbarliche Belange berühren kann.
Damit die Bauaufsichtsbehörde prüfen kann, ob nachbarliche Belange berührt sind, hat der Nachbar sich auszuweisen und einen aktuellen Eigentumsnachweis z.B. Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid vorzulegen. Einsichtnahme kann grundsätzlich nur für Genehmigungsfreistellungen und genehmigungspflichtige Vorhaben gewährt werden.
1 Tag(e)
Liegt eine Bauakte nicht vor, benötigt die Bauaufsichtsbehörde in der Regel 2-3 Tage zur Anforderung.