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Hundesteuer: Anmelden eines Hundes / Bremerhaven

Bremen 99102013104000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013104000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Anmelden eines Hundes / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hund anmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Hund anmelden?

Volltext

Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter/die Hundehalterin eine Steuermarke, die maximal drei Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke (blau) git für die Kalenderjahre 2021 bis 2023.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter/die Hundehalterin zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Kosten

Die Steuer beträgt 90 Euro je Hund und Kalenderjahr.
Verwaltungsgebühr in Höhe von 3 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 14 Tag(e)
. Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Anzeigepflicht bei Entstehen oder Wegfall der Steuerpflicht bzw. Wegfall von Erlass- oder Ermäßigungsvoraussetzungen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen ermäßigt oder erlassen oder man kann von ihr befreit werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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