Hundesteuer: Anmelden eines Hundes / Bremerhaven
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Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter/die Hundehalterin eine Steuermarke, die maximal drei Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke (blau) git für die Kalenderjahre 2021 bis 2023.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter/die Hundehalterin zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Verwaltungsgebühr in Höhe von 3 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.
Die Anmeldung kann erfolgen:
- persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
- schriftlich
- per E-Mail
- per Fax
Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen ermäßigt oder erlassen oder man kann von ihr befreit werden.