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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung / Bremerhaven

Bremen 99107009000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107009000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Alter (Synonym), Alterssicherung (Synonym), Erwerbsminderung (Synonym), Hilfe zum Lebensunterhalt (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Stütze (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Rente (1180200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen:

  • bei Erreichen der Altersgrenze (nach Geburtsjahren gestaffelt) oder älter oder
  • wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und
  • Ihr Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres Ehe- oder Lebenspartners nicht dazu ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Volltext

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen beziehungsweise das des Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsicherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).

Im Unterschied zu anderen Leistungen der Sozialhilfe wird von unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhalt gefordert, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Die Grundsicherung umfasst

  • den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz
  • die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal G und bei Krankheit, wenn eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Grundsicherung wird auch bei stationärer Unterbringung zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung

    z.B. Feststellung des Rentenversicherungsträgers, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Personalausweis
  • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

    Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

  • Einkommens- und Vermögensnachweise des Ehe- oder Lebenspartners

    Das sind z.B. Arbeitsverdienst, Arbeitslosengeldbescheid, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebenversicherungen, Auto

  • Scheidungsbeschluss oder –urteil

    Wenn Sie geschieden sind.

  • Unterhaltstitel

    Wenn vorhanden: Unterhaltsurkunde, Gerichtsbeschluss - Urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage.

Voraussetzungen

  • Erreichen der Altersgrenze (nach Geburtsjahren gestaffelt) oder älter
  • dauerhaft erwerbsgemindert
  • Einkommen unterhalb des maßgeblichen Grundsicherungsbedarfs
  • kein verwertbares Vermögen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.

Zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt das Sozialamt ein Antragsformular bereit. Es wird in der Regel vom Sachbearbeiter/ von der Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin ausgefüllt.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzung für die zügige Bearbeitung ist der vollständig vorliegende Antrag

Frist

Leistungsgewährung ab 1. des Monats der Antragstellung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal