Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
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Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind.
Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus der Richtlinie für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Lehrlingsunterweisung) vom 15.11.1990.
Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind. Die überbetrieblichen Lehrgänge des 2. bis 4. Ausbildungsjahres müssen außerdem nach Inhalt und Dauer vom Bundesministerium für Wirtschaft anerkannt sein. Den Auszubildenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem neusten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung vermittelt werden.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der überbetrieblichen Unterweisung ist die Senatorin für Kinder und Bildung. Anträge auf Gewährung von Landesmitteln zur Lehrlingsunterweisung können nur von der Handwerkskammer Bremen gestellt werden. Die Handwerkskammer Bremen kann die Lehrgänge selbst durchführen oder andere qualifizierte Einrichtungen damit beauftragen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt kostenfrei. Die Handwerkskammer legt bis zum 01. Dezember eines jeden Jahres einen Antrag für das folgende Jahr bei der Senatorin für Kinder und Bildung vor. Sie ist verpflichtet bis zum 30.06. des nachfolgenden Haushaltsjahres Verwendungsnachweise für die Zuwendungen vorzulegen. Für die Beantragung und die Verwendungsnachweise sind die entsprechenden Formblätter zu verwenden.