Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk

Bremen 99065028058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065028058000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind.

Volltext

Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus der Richtlinie für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Lehrlingsunterweisung) vom 15.11.1990. 

Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der obersten Landesbehörde genehmigt worden sind. Die überbetrieblichen Lehrgänge des 2. bis 4. Ausbildungsjahres müssen außerdem nach Inhalt und Dauer vom Bundesministerium für Wirtschaft anerkannt sein. Den Auszubildenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem neusten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung vermittelt werden. 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der überbetrieblichen Unterweisung ist die Senatorin für Kinder und Bildung. Anträge auf Gewährung von Landesmitteln zur Lehrlingsunterweisung können nur von der Handwerkskammer Bremen gestellt werden. Die Handwerkskammer Bremen kann die Lehrgänge selbst durchführen oder andere qualifizierte Einrichtungen damit beauftragen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt kostenfrei. Die Handwerkskammer legt bis zum 01. Dezember eines jeden Jahres einen Antrag für das folgende Jahr bei der Senatorin für Kinder und Bildung vor. Sie ist verpflichtet bis zum 30.06. des nachfolgenden Haushaltsjahres Verwendungsnachweise für die Zuwendungen vorzulegen. Für die Beantragung und die Verwendungsnachweise sind die entsprechenden Formblätter zu verwenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden