Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern
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Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?
Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ist anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Belastungssituation zu bewerten. Daher ist es erforderlich, dass Sie (auch wenn evtl. die Verwirkung eingewendet wird) Ihrer Auskunftspflicht nachkommen.
- Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen
Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)
- Fragebogen
Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.
Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.
Den in der Regel der Mitteilung über die Hilfegewährung beigefügten Fragebogen füllen Sie bitte aus und senden diesen nebst sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurück. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.
- Frau Viola Königsdorf Telefon: +49 421 361 2701
Fax: +49 421 496 2701 - Frau Sandra Hombach E-Mail: Sandra.Hombach@soziales.bremen.de
Telefon: +49 421 361 2929
Fax: +49 421 496 2929