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Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

Bremen 99046026002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046026002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?

Volltext

Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ist anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Belastungssituation zu bewerten. Daher ist es erforderlich, dass Sie (auch wenn evtl. die Verwirkung eingewendet wird) Ihrer Auskunftspflicht nachkommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen

    Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)

  • Fragebogen

    Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.

Voraussetzungen

Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.

Kosten

-keine- sofern Sie selbst einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, trifft die Kostenlast hierfür Sie selbst

Verfahrensablauf

Den in der Regel der Mitteilung über die Hilfegewährung beigefügten Fragebogen füllen Sie bitte aus und senden diesen nebst sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurück. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.

Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Auskunftserteilung vollständig erfolgt ist, wird möglichst eine zeitnahe Bearbeitung/Auswertung erfolgen. Da jedoch auch weitere Auskünfte von z. B. Geschwistern erforderlich sein können, kann ein konkreter Zeitraum nicht pauschal genannt werden.

Frist

Die Auskünfte bitte innerhalb der gesetzten Frist erteilen, da ansonsten Auskünfte von Dritter Seite eingeholt werden könnten. Zur Unterhaltsleistung sind Sie verpflichtet ab dem 1. des Monats, in dem Ihnen die Mitteilung über die Hilfegewährung zugegangen ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Viola Königsdorf      Telefon: +49 421 361 2701
          Fax: +49 421 496 2701
  • Frau Sandra Hombach      E-Mail: Sandra.Hombach@soziales.bremen.de
          Telefon: +49 421 361 2929
          Fax: +49 421 496 2929

Zuständige Stelle

nicht vorhanden