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Bescheid über Einheitswert/ Zurechnungsfortschreibung

Bremen 99102054002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102054002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bescheid über Einheitswert/ Zurechnungsfortschreibung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zurechnungsfortschreibung (Synonym), Zurechnungsbescheid (Synonym), Bescheid über Einheitswert/ Zurechnungsfortschreibung (Synonym), Eigentümerwechsel (Synonym), Grundstückserwerb (Synonym), Eigentumwechsel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Zurechnungsfortschreibung

Volltext

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder einer Stückländerei und erlangt das zuständige Finanzamt hiervon Kenntnis, wird der bisher festgestellte Einheitswert im Wege der Zurechnungsfortschreibung für den neuen Eigentümer festgestellt. Gleichzeitig wird ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erteilt. Dieses ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer bzw. wirtschaftlicher Eigentümer des Steuergegenstandes war. Ist das Grundstück vom Finanzamt mehreren Personen zugerechnet worden, sind diese Gesamtschuldner.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück
  • das zuständige Finanzamt bestimmt sich danach, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt
  • Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen ist für die Feststellung des Einheitswertes, des Grundsteuermeßbetrages und der Festsetzung der Grundsteuer das Finanzamt Bremerhaven zuständig
  • Für Grundstücke in Bremerhaven ist für die Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages das Finanzamt Bremerhaven zuständig. Für die Festsetzung der Grundsteuer ist die Stadtkämmerei Bremerhaven -Steuerabteilung- zuständig.
  • Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der zuletzt festgestellte Einheitswert. Beim Grundsteuerbescheid handelt es sich um einen Folgebescheid.

Kosten

Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Das zuständige Finanzamt erteilt einen Bescheid über den Einheitswert/ Zurechnungsfortschreibung, wenn es Kenntnis über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks erlangt.

Bearbeitungsdauer

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks z.B. durch Verkauf, erfolgt in der Regel eine Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts für das betreffende Grundstück durch das Finanzamt innerhalb eines Jahres. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse aus anderen Gründen, z.B. durch Erbfolge, hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, wann das Finanzamt davon Kenntnis erlangt.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden