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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Bremen 99400064017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400064017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Energiesparen (Synonym), Klimaschutz (Synonym), Umweltschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.

Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für:

1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

2. Prozess- und Organisationsinnovationen

3. Durchführbarkeitsstudien

4. Innovationscluster

5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Volltext

Mit dem Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) werden einzelne und gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen für die Umwelt unterstützt. Durch die Förderung soll das hohe technische und wirtschaftliche Risiko bei derartigen Entwicklungsvorhaben gemindert und die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gestärkt werden.

1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 € bei Pilot- bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.

Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens abdecken.

2. Prozess- und Organisationsinnovationen

Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für ein Projekt abdecken.

3. Durchführbarkeitsstudien

Nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 50.000 €) von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

4. Innovationscluster

Investitionsbeihilfen und Betriebsbeihilfen (max. 200.000 € jährlich) werden in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.

5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

·         Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

·         Anbieter von Dienstleistungen, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben

·         insbesondere KMU

·         Forschungseinrichtungen des Landes Bremen, im Rahmen von Verbundprojekten

Gefördert werden können:

·         Personalkosten 

·         Sachkosten (Kosten für F&E-Fremdleistungen, Materialkosten (im Einzelfall über 500 €), Kosten für Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte und Abschreibungen für Investitionen)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Vor Antragstellung können Sie sich bei den Wirtschaftsfördergesellschaften des Landes Bremen beraten lassen. Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die

Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Langenstr. 2-4
28195 Bremen
Tel. 0421 9600-415
mail@bab-bremen.de

Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die

Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS)
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel. 0471 94646-610
mail@bis-bremerhaven.de

Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind vor Beginn des Vorhabens auf den entsprechenden Formblättern mit den dort geforderten Angaben an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu richten. Die Wirtschaftsfördergesellschaften informieren über die erforderlichen Unterlagen und den Verfahrensablauf und stellen die entsprechenden Formblätter auf Nachfrage zur Verfügung. Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden