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Freistellungsbescheinigung für Vergütungen von Bauleistungen beantragen

Bremen 99102052048000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102052048000

Leistungsbezeichnung

Freistellungsbescheinigung für Vergütungen von Bauleistungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Freistellungsbescheinigung für Vergütungen von Bauleistungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Befreiung für Bauleistungen (Synonym), Steuerabzug von Bauleistungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.  

Volltext

Nach den Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen haben bestimmte Auftraggeber für im Inland erbrachte Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15% der Gegenleistung einzubehalten und an das für sie zuständige Finanzamt abzuführen. Auftraggeber sind alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Von der Abzugsverpflichtung kann abgesehen werden, wenn der Leistende eine so genannte Freistellungsbescheinigung vorlegt. Diese wird vom Finanzamt ausgestellt und in eine Datenbank eingestellt, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abgefragt werden kann.

 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Antrag beim zuständigen Finanzamt
  • es besteht keine Gefährdung des Steueranspruchs 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Freistellungsbescheinigung kann formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Freistellungsbescheinigung kann für einen bestimmten Zeitraum, längstens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. Die Freistellungsbescheinigung gilt ab dem Tag der Ausstellung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden