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Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven

Bremen 99108001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anwohnerparkausweis (Synonym), Anwohnerparken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher (die außerhalb der Landkreise Cuxhaven, Wesermarsch und Osterholz wohnen), die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen. 

      Hinweis:

  • Die angegebenen Unterlagen werden sowohl bei Neuerteilung als auch bei Verlängerung benötigt!
  • Nutzen Sie das angegebene Formular, so sind die benötigten Unterlagen mit zu übersenden.
  • Zum Öffnen der angebotenen Formulare benötigen Sie einen pdf-Reader. Nur so lassen sich in pdf-Formularen Formularfelder ausfüllen und die ausgefüllten Formulare auf Ihrem Rechner speichern. 

Volltext

Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:

Elbinger Platz,
Bismarck- und Schillerstraße,
Konrad-Adenauer-Platz,
Südliche Innenstadt,
Am Alten Vorhafen,
An der Geeste,
An der Pauluskirche,
Folkert-Potrykus-Straße,
Lohmannstraße,
Nördliche Innenstadt

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Meldebescheinigung
    • nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • vollständig aufgeklappt
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
    • bei Neuantrag und Verlängerung

Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fzg. in Bremerhaven zugelassen ist. 
Wohnt  z. B. der Student (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Student in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.

Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.

Kosten

Gebühr: 13,50€
Jahresgebühr nördl. Innenstadt
Gebühr: 5€
Kennzeichenänderung nördl. Innenstadt
Gebühr: 5€
Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung nördl. Innenstadt
Gebühr: 6€
Besucher nördl. Innenstadt
Gebühr: 27€
Jahresgebühr südl. Innenstadt
Gebühr: 11,50€
Kennzeichenänderung südl. Innenstadt
Gebühr: 5€
Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung südl. Innenstadt
Gebühr: 12€
Besucher südl. Innenstadt
Gebühr: 27€
Konrad-Adenauer-Platz, alle anderen Bereiche. Kennzeichenänderung oder Neuausstellung oder Besucher dieser Bereiche Gebühren wie südl. Innenstadt

Verfahrensablauf

Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen; siehe: "Welche Unterlagen benötige ich?")) gestellt werden:

  • per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de)

    ),
  • postalisch oder
  • persönlich.

Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.

Bearbeitungsdauer

7 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer 7 - 14 Tage bei Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerbüro Mitte sofort.

Hinweise

Parkerleichterungen gibt es auch für weitere Personengruppen bzw. bei vorliegen eines Grundes für eine Parkerleichterung, z. B.:

  • für Handwerker
  • wegen Notdienstarbeiten

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal