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Personalausweis Ausstellung

Bremen 99008001012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Der neue Personalausweis kann seit dem 1.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

Volltext

  • Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
    Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für  Kleinkinder), ausgestellt werden.
  • ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
  • Kinder unter 16 Jahren
    - erhalten den ePA nur mit ausgeschaltetem elektr. Identitätsnachweis.
    - benötigen eine besondere Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, aus der hervor geht, ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
  • bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert.
  • mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden. 
  • das Passfoto sollte nicht älter als 3 Monate sein.

Grundfunktionen (immer)

  • amtliches Ausweisdokument
  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur

Zusatzfunktion 

  • zwei digitale Fingerabdrücke

Hinweise:

  • Das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
  • Mit Ihrem Personalausweis können Sie Ihre Identität im Internet nachweisen. Zum Aktivieren des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN. Falls Ihnen diese PIN nicht bekannt ist, können Sie kostenfrei im Bürgerbüro eine neue PIN setzen bzw. aktivieren lassen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Der frühere sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ wird seit dem 29.12.2023 nicht mehr verschickt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • nach der Fotomustertafel
  • bei Namensänderungen, z.B. aufgrund einer Eheschließung:

    evtl. Auszug aus dem Familienbuch

  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 37€
für Personen ab 24 Jahre
Gebühr: 22,80€
für Personen unter 24 Jahre

Verfahrensablauf

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
  • Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
    Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet.
  • Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
  • Grundsätzlich ist die Abholung von beantragten Personalausweisen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3470/-3480.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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