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Kleiner Waffenschein

Bremen 99089124001000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089124001000

Leistungsbezeichnung

Kleiner Waffenschein

Leistungsbezeichnung II

Kleiner Waffenschein / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Waffenschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Der kleine Waffenschein wird benötigt zum Führen von erlaubnisfreien Waffen.

Volltext

Sie brauchen ihn, wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (SRS-Waffen) führen wollen. Die Waffen müssen übrigens ein Zulassungszeichen ("PTB" in einem Kreis) tragen.

(Für den Erwerb und den Besitz von SRS-Waffen ohne dieses Zulassungszeichen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte).
SRS-Waffen können Sie, wenn Sie volljährig sind, frei erwerben und besitzen. Sie brauchen aber den Kleinen Waffenschein, wenn Sie diese Waffen außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Wohnung, Geschäftsräume) mit sich führen. Den Kleinen Waffenschein müssen Sie dann ebenso wie einen Pass oder Personalausweis bei sich tragen. Er wird unbefristet erteilt. Bei fehlender persönlicher Eignung, z. B. Vorstrafen, wird der kleine Waffenschein nicht erteilt.

Wichtig: Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen mit den obigen Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums. Dies gilt auch für das Verschießen von Silvester-Raketen mit entsprechendem Aufsatz, da die Geschosse das Grundstück verlassen. Im Übrigen ist das Führen z. B. einer Schreckschusspistole nicht geeignet, um sich vor Überfällen zu schützen. Eine Bewaffnung erhöht eher die Gefahr einer Eskalation.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 106€
Verwaltungsgebühr

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal