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Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

Bremen 99104004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99104004000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Hinterbliebene von Deutschen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet = ehemalige DDR) oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in der ehemaligen DDR erlitten haben, an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) eine Hinterbliebenenrente.

Eine Hinterbliebenenbeihilfe kann gewährt werden, wenn der Verstorbene durch die Folgen der Schädigung gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist u.a., dass die rechtsstrafwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist.

Weiteres wäre direkt beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zu erfragen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten

Verfahrensablauf

Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig ist das Bundesland in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben. Für Bremen und Bremerhaven ist dies das Amt für Versorgung und Integration Bremen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden