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Reisepass Ausstellung

Bremen 99085001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012000

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Reisepass beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).

Volltext

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.

Hinweis: Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.

Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.

Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.

Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.

Seit dem 12.1.2009 ist bei Reisen in die USA und seit dem 15.03.2016 bei Reisen nach Kanada zu beachten:

Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA oder Kanada - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • bei Namensänderungen, z.B. aufgrund einer Eheschließung:

    evtl. Auszug aus dem Familienbuch

  • bei Kindern unter 18 Jahren
    • das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass"  sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
    • ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
    • ggf. Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, welche noch nicht über Reisepass oder Personalausweis verfügen, aber für z.B. Reisen in die USA einen regulären Reisepass benötigen
  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • nach der Fotomustertafel

Voraussetzungen

  • 1 Lichtbild, dass biometrischen Anforderungen entsprechen muss (u.a. Frontalaufnahme/empfohlenerweise nicht älter als 3 Monate)
  • Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, alter bzw. ungültiger Reisepass )
  • seit 01.11.07: Fingerabdruckerfassung! (auch bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr)
  • Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.

Hinweis:

  • Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen unterschreiben.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 70€
für Personen ab 24 Jahre
Gebühr: 37,50€
für Personen bis 24 Jahre
Gebühr: 32€
zusätzlich bei Express (ca. 3-4 Tage)

Verfahrensablauf

  • Fingerabdruckerfassung (seit dem 01.11.2007)
    auch bei Kinder ab dem 6. Lebensjahr
  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
  • Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Kinder unter 18 Jahren ohne Anwesenheit der Eltern einen Reisepass beantragen. Das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass" sowie deren Ausweise (auch in Kopie) muss dann mit vorgelegt werden.
  • Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen und eine Vollmacht sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
  • Grundsätzlich ist die Abholung (auch ohne Termin) von beantragten Reisepässen nur im Bürgerbüro Mitte möglich. Es ist von einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 6 Woche(n)

Hinweise

Gültigkeit:

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

Änderung im deutschen Passrecht

Aufgrund einer europäischen Rechtsverordnung ergibt sich im deutschen Passrecht zum 26.06.2012 eine wichtige Änderung:

Alle Einträge zu Kindern, die auf Grundlage früherer Passvorschriften noch bis zum 31.10.2007 im Reisepass der Eltern (bzw. eines Elternteils) vorgenommen worden sind, werden ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für den eigentlichen Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig (sofern nicht abgelaufen).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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