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Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater

Bremen 99135003000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135003000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberater/Steuerberaterin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater

Volltext

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft.  Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind schriftlich zu stellen. Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung und zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer  eingestellt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Anträge auf  Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat.
  • Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen eingestellt und  sind online ausfüllbar. 

Kosten

Gebühr: 200€
200 Euro für die verbindliche Auskunft für die Zulassung. 200 Euro für den Antrag auf Befreiung von der Prüfung.

Verfahrensablauf

Sie füllen den Antrag aus und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter  http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden