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Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Bremen 99076001080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076001080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Bestattungsgeld wird beim Tod eines Kriegsopfers (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) gewährt.

Volltext

Bestattungsgeld ist ein Zuschuss für die Kosten der Beerdigung. Normalerweise bekommt das Geld derjenige, der die Beerdigung bezahlt hat, oder ein Mitbewohner des Verstorbenen (zum Beispiel der Ehegatte oder Kinder).

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Kosten

Kosten entstehen keine.

Verfahrensablauf

Es muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Bescheid, in dem der Betrag und der Empfänger angegeben wird.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 bis 2 Monate. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

Der Antrag muss binnen 4 Jahren nach dem Todesfall gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden