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Hinterbliebenenversorgung nach Häftlingshilfegesetz

Bremen 99056003080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99056003080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hinterbliebenenversorgung nach Häftlingshilfegesetz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.

Volltext

Eine Hinterbliebenenrente kann gewährt werden, wenn der Verstorbene durch die Folgen der Schädigung gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Kosten entstehen keine.

Verfahrensablauf

Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig ist das Bundesland, in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden