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Härteausgleich für Opfer von Gewalttaten

Bremen 99051002017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99051002017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Härteausgleich für Opfer von Gewalttaten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) regelt die Versorgung für Opfer von Gewalttaten.

Volltext

Beschädigte und Hinterbliebenen können im Rahmen des Härteausgleichs eine einmalige Leistung gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Kosten entstehen keine.

Verfahrensablauf

Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ein entsprechender Antrag sollte innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Gewalttat gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Ausländer haben einen Anspruch auf Versorgung, wenn sie Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU sind oder soweit Rechtsvorschriften der EU, die eine Gleichbehandlung mit Deutschen erforderlich machen, auf sie anwendbar sind oder wenn im Heimatland ein dem OEG vergleichbares Gesetz besteht.
  • Versorgung erhalten auch ausländische Geschädigte, die sich regelmäßig für einen vorübergehenden Aufenthalt von längstens sechs Monaten im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie mit einem Deutschen oder einem Ausländer, der zum vorgenannten Personenkreis gehört, bis zum dritten Grade verwandt sind. Hierzu zählen auch Hinterbliebene
  • unter bestimmten Voraussetzungen sind darüberhinaus gehende Leistungen nach dem OEG für die Ausländer möglich, die nicht unter diese Kriterien fallen

Zuständig ist das Bundesland, in dessen Bereich sich die Gewalttat ereignet hat.

Hilfestellungen und Betreuung erhalten Opfer von Kriminalität und Gewalt beim
WEISSER RING e. V.
Sögestr. 47, 28195 Bremen, Tel. 0421 323211

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden