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Hafenschein Bremen

Bremen 99042028006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042028006000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hafenschein Bremen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Angelschein (Synonym), Hafenschein (Synonym), Angeln im Hafen (Synonym), Hafenangelschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Erlaubnisschein zum Fischfang in den Bremer Häfen

Volltext

Auflagen und Bedingungen zur Ausübung des Fischfangs

Unter Beachtung der Bestimmungen des Brem. Fischereigesetzes und der Brem. Binnenfischereiverordnung darf nur in den folgenden Hafenbereichen gefischt werden:

  • Hemelinger Häfen
  • Hohentorshafen
  • Mole am Turm Wendebecken Überseehafen (Mäuseturm)
  • Neustädter Hafen (nur Böschungsbereich des Vorhafens und des Wendebeckens vom Auslass des Klärwerks bis zur RoRo-Anlage)
    verboten: Brücken des Schlepperliegeplatzes
  • Lankenauer Hafen (nur Böschungsbereich vom Kopf des Schuppens 23 bis zur Rampe)
    Betreten verboten: lange Brücke zu den Binnenschiffsanlegern und Rampe in Richtung Hafeneinfahrt/-ausfahrt
  • Hafenkanal A (Südseite: Böschungsbereich der Südseite vom Dalben II bis Anfang Lagerhalle, einschließlich der Stege II / III und der Viehbrücke)
  • Kohlenhafen (nur Böschungsbereich am Hafenkopf, begrenzt durch den Zaun im Westen und den Poller im Osten)
  • Holzhafen (Nordseite Böschung vom Zaun bis zur Pier Rolandmühle)

Als Fanggerät werden zwei Handangeln mit jeweils einer Hauptschnur und ohne Beifänger und eine Senke zum Köderfang, Maschenweite mindestens 10 mm, zugelassen. Auf Friedfisch darf nur mit einem Einfachhaken gefischt werden. Daneben ist die nach der Brem. Binnenfischereiverordnung vorgeschriebene Ausrüstung mitzuführen.

Der Fischfang von Wasserfahrzeugen aus ist verboten.

Die Schifffahrt darf nicht gestört werden. Insbesondere sind die Angelleinen bei der Annäherung von Wasserfahrzeugen so weit einzuholen, dass die Fahrzeuge gefahrlos passieren können.

Das Betreten von Schiffen ist verboten.

Es ist verboten, das Hafengebiet zu verunreinigen.

Rauchverbote sind zu beachten.

Auflage: "Das Angeln in allen anderen in diesem Erlaubnisschein nicht aufgeführten Hafengebieten ist verboten".

Telefon: 0421 361 8275

E-Mail: angeln@hbh.bremen.de

Antrag: https://www.hbh.bremen.de/wir_ueber_uns/erlaubnisschein_zum_fischfang/online_angebot_erlaubnisschein_zum_fischfang_in_den_bremischen_haefen-12057

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Bundesfischereischein (blau)

oder

  • Bremer Stockangelschein (rosa)

Kosten

Gebühr: 25€
Jahreskarte (Kalenderjahr)

Verfahrensablauf

Onlineantrag

oder

Vorlage des Fischereischeins (Stockangelschein) bei der Port Authority Bremen I Hansestadt Bremisches Hafenamt donnerstags von 09:00 bis 14:00 Uhr

Bearbeitungsdauer

Sofort

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Telefon: 0421 361 8275

E-Mail: angeln@hbh.bremen.de

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Port Authority Bremen I Hansestadt Bremisches Hafenamt      E-Mail: Angeln@hbh.bremen.de
          Telefon: +49 421 3618275
          Fax: +49 421 4968622

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden