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Fundsachen Entgegennahme

Bremen 99089017261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089017261000

Leistungsbezeichnung

Fundsachen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Fundsachen abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fundbüro (Synonym), Fundamt (Synonym), Fundtiere (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48  oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben.

Für die Abgabe der Fundsache beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin. Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail: mailto:fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

Volltext

Die abgegebenen Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.

Fundsachen sind:

  • Sachen, die eine:n Besitzer:in haben und verloren gegangen sind.
  • Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.

Keine Fundsachen sind:

  • hinterlegte,
  • geliehene oder
  • entsorgte Dinge.

Auch Tiere, die einer Person gehören, müssen abgegeben werden. Die zuständige Stelle ist das Tierheim in der Hemmstraße.

Keine Fundtiere sind:

  • Wildtiere und
  • ausgesetzte Tiere.

Der Umgang mit Fundsachen ist durch das Fundrecht geregelt. Auskunft zu den gesetzlichen Hintergründe finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 965 bis 984. Der Vollzug des privaten Fundrechts obliegt nicht dem Ordnungsamt.

 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden